Allgemeine Geschäftsbedingungen
-
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung (telefonisch, schriftlich) bestellt und zugesagt, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
-
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
-
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten oder eine gleichwertige Ferienwohnung zu vermitteln.
-
Der Gast verpflichtet sich zur termingerechten Übernahme der Unterkunft. Bei Nichtbezug, hat der Gast den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich 10% der vom Quartiergeber ersparten Aufwendungen.
-
Vorzeitige Abreise aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle, entbinden den Mieter nicht von der Leistung eines Schadenersatzes.
-
Stornierungen sind bis 8 Wochen vor der Anreise gebührenfrei möglich.
Storno mehr als 30 Tage vor Anreise 25% Storno 29-15 Tage vor Anreise 60% weniger als14 Tage vor der Anreise 90% -
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu belegen, um Ausfälle zu vermeiden.
-
Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Nr. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
-
Ausschließlicher Gerichtstand ist das Amtsgericht Lindau.
Stornierungs-Gebühren
Die Reiserücktrittsversicherung
Eine gebuchte Ferienwohnung durch die Buchungsbestätigung durch den Gastgeber ist ein Vertrag, den beide Seiten erfüllen müssen. Wir empfehlen Ihnen daher eine Reise-Rücktrittsversicherung abzuschließen. Diese schützt Sie, wenn Sie die Reise absagen müssen, denn auch schicksalhafte Ereignisse wie Krankheit oder Unfall verpflichten zur Zahlung einer gebuchten Unterkunft.