Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung (telefonisch, schriftlich) bestellt und zugesagt, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.

  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten oder eine gleichwertige Ferienwohnung zu vermitteln.

  4. Der Gast verpflichtet sich zur termingerechten Übernahme der Unterkunft. Bei Nichtbezug, hat der Gast den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich 10% der vom Quartiergeber ersparten Aufwendungen.

  5. Vorzeitige Abreise aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle, entbinden den Mieter nicht von der Leistung eines Schadenersatzes.

  6. Stornierungs-Gebühren

  7. Stornierungen sind bis 8 Wochen vor der Anreise gebührenfrei möglich.


    Storno mehr als 30 Tage vor Anreise 25%
    Storno 29-15 Tage vor Anreise 60%
    weniger als14 Tage vor der Anreise 90%

  8. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu belegen, um Ausfälle zu vermeiden.

  9. Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Nr. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

  10. Ausschließlicher Gerichtstand ist das Amtsgericht Lindau.

Die Reiserücktrittsversicherung

Eine gebuchte Ferienwohnung durch die Buchungsbestätigung durch den Gastgeber ist ein Vertrag, den beide Seiten erfüllen müssen. Wir empfehlen Ihnen daher eine Reise-Rücktrittsversicherung abzuschließen. Diese schützt Sie, wenn Sie die Reise absagen müssen, denn auch schicksalhafte Ereignisse wie Krankheit oder Unfall verpflichten zur Zahlung einer gebuchten Unterkunft.